Finanzministerium
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Welche Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %?
Adresse (URL): http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/14_ust.php
Alle Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind im § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt.
Danach werden u.a. die Lieferungen, die Entnahme für außerunternehmerische Zwecke, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von bestimmten Gegenständen mit 7 % besteuert.
Zu diesen bestimmten Gegenständen gehören z.B.:
So genannte Restaurationsumsätze werden nicht mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert, sondern sind immer zu 19 % steuerpflichtig.
Alle Güter, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in Tabellen (geordnet nach Zolltarifnummern) aufgeführt. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an Ihr Finanzamt bzw. an die Dienstsitze des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung.
Kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % nicht zur Anwendung, ist der Umsatz dem Regelsteuersatz von 19 % zu unterwerfen, es sei denn, er ist steuerfrei.