Finanzministerium
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Willkommen auf den Webseiten der Börsenaufsicht des Landes NRW

Die Börsenaufsichtsbehörde im Finanzministerium des Landes NRW als oberste Landesbehörde übt nach § 3 Abs. 1 des Börsengesetzes die Aufsicht über die Börse Düsseldorf aus. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung (Marktaufsicht).
Ansprechpersonen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich der Börsenaufsicht
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