Börsenaufsicht
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

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Börsenaufsicht.

Börsenaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen


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Börsenaufsicht

 

Willkommen auf den Webseiten der Börsenaufsicht des Landes NRW

 

Abbildung des Börsengebäudes in Düsseldorf

 



Aufgaben der Börsenaufsicht.

Die Börsenaufsichtsbehörde im Finanzministerium des Landes NRW als oberste Landesbehörde übt nach § 3 Abs. 1 des Börsengesetzes die Aufsicht über die Börse Düsseldorf aus. Diese erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung (Marktaufsicht).


Regelungen.

Börsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.05.10


Skontroführende Unternehmen.

Kontaktdaten der Skotroführenden Unternehmen


Ansprechpersonen.

Ansprechpersonen des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich der Börsenaufsicht


Links.

Weiterführende Links zum Thema Börse


Nutzungshinweise.

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