Finanzministerium
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22.07.11
Die Neuregelung gilt ab 1. Oktober 2011. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: "Mit den erwarteten Mehreinnahmen soll der Haushalt weiter konsolidiert werden."
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 22.07.11
Die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf fünf Prozent erhöht. Nachdem der Landtag das Gesetz am 20. Juli 2011 verabschiedet hat, erfolgte die Unterzeichnung des Gesetzes durch Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Mit den erwarteten Einnahmen werden wir den Haushalt weiter konsolidieren“, erklärte der Minister.
Mit der Erhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.