Finanzministerium
Fundstelle: Startseite / Presse / Einkommensteuerbescheid 2011
20.01.12
Versicherungsdaten müssen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen bs Ende Februar vorliegen - Veranlagung kann dann beginnen (Meldung vom 10. Januar 2012).
Adresse (URL): http://www.fm.nrw.de/presse/2012_01_20_Einkommensteuerbescheide.php
Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 20.01.12
(Pressemeldung vom 10. Januar 2012)
In diesem Jahr können die Finanzämter im Normalfall frühestens Mitte März die ersten Steuerbescheide versenden. Grund sind bundesgesetzliche Bestimmungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher können die Finanzämter im Normalfall erst ab Anfang März die Einkommensteuererklärungen bearbeiten.
Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung sollen die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen des Finanzamtes bei den Bürgerinnen und Bürgern vermieden werden.