Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83)
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Fundstelle: Startseite / Presse / Reden / Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83)

Fotomontage Stopschild mit Begriff Schulden und Geld

16.12.09

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83).

Rede von Finanzminister Dr. Helmut Linssen zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2009 im Landtag


Adresse (URL): http://www.fm.nrw.de/presse/ministerinformationen/reden/20091216_schuldenbremse.php


Finanzministerium NRW

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83)

Düsseldorf, den 16.12.09

Dr. Helmut Linssen
Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Gesetz zur Änderung der Verfassung
für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83)

 

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 14/10358

 

Plenarsitzung am 16.12.2009

 

 

Vor Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem die Regelungen des Grundgesetzes zur Begrenzung der Kreditaufnahme, in die Verfassung unseres Landes aufgenommen werden sollen.

Das ist ein Meilenstein in der Haushalts- und Finanzpolitik unseres Landes.

Ergebnisse der Föderalismuskommission II

Ich darf Sie heute noch einmal daran erinnern:

Vor mehr als zwei Jahren haben wir uns aufgemacht mit der Föderalismusreform II die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern zu modernisieren. Entgegen vieler Stimmen in Bund und Ländern, die ein Scheitern der Kommission vorausgesagt haben, ist sie ein Erfolg geworden.

Ein wesentlicher Eckpfeiler hierfür sind die von der Föderalismuskommission II gefassten Beschlüsse zur Einführung einer gemeinsamen Schuldenbremse für Bund und Länder. Die Schuldenbremse stellt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sicher, dass Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Das Prinzip strukturell ausgeglichener Haushalte wird damit in den Mittelpunkt der Finanzpolitik gerückt. Nur gesunde Haushalte stellen sicher, dass auch Krisensituationen wie die aktuelle vernünftig bewältigt werden können und eine Finanzierung der Staatsausgaben nicht auf dem Rücken kommender Generationen erfolgt, getreu dem Motto: „Nach uns die Sintflut“. Die Schuldenbremse ist schlechthin der nachhaltige Beitrag für die Generationengerechtigkeit.

Die Kommissionsbeschlüsse zur Schuldenbremse sind inzwischen auf Bundesebene mit den Stimmen auch der SPD und unserer Zustimmung im Bundesrat in Gesetzesform gegossen worden.

Umsetzung auf Landesebene

Nordrhein-Westfalen hat in der Föderalismuskommission engagiert für eine Schuldenbremse gestritten. Genauso engagiert und entschlossen sollten wir sie jetzt in Landesrecht umsetzen. Deswegen ist die Verankerung in der Landesverfassung auch richtig. Der Landtag wäre gut beraten, wenn er am Ende des parlamentarischen Verfahrens ein klares Signal setzen würde. Damit würde er seine Entschlossenheit zur Konsolidierung zeigen.

Regelungen im Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf ist klar und knapp gefasst und markiert dennoch oder gerade deshalb den Beginn einer neuen Ära der Haushalts- und Finanzpolitik. Er erfüllt die grundgesetzlichen Vorgaben des Art. 109 Grundgesetz und setzt diese nahezu inhaltsgleich und in schlanker Form um.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Die bestehende Kreditaufnahmegrenze (= Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen) wird aufgehoben und durch den Grundsatz des ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts ersetzt.
  • Abweichungen von dem Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts ohne Schuldenaufnahme sind nur möglich zur symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung (Stichwort: „Atmen des Haushalts mit der Konjunktur“).
  • Die weitere Ausnahmeregel für außergewöhnliche Notsituationen stellt sicher, dass die finanzpolitische Handlungsfähigkeit auch in Krisen erhalten bleibt.
  • Die neu eingeführten landesverfassungsrechtlichen Vorgaben gelten ab dem Haushaltsjahr 2020 und normieren die Rückführung der Nettokreditaufnahme im Übergangszeitraum.

Zum Verbot der strukturellen Verschuldung

Was verbirgt sich nun hinter dem Verbot der strukturellen Verschuldung? Welche Auswirkungen hat es?

Zunächst einmal bedeutet das Verbot der strukturellen Verschuldung nicht weniger als ein Paradigmenwechsel. Dessen Auswirkungen werden erst im Rückblick auf die Haushaltspraxis der letzten Jahrzehnte wirklich deutlich. Unter dem alten Kreditaufnahmeregime ist es seit 1970 nicht mehr gelungen, einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufzustellen. Wir blicken also zurück auf eine fast vierzigjährige Verschuldenspraxis. Jahr um Jahr wurden neue Schulden aufgenommen, und zwar unabhängig von den konjunkturellen Rahmenbedingungen.

So hat beispielsweise Rot-Grün in den Jahren 2003, 2004 und 2005 den Schuldenstand des Landes in nur drei Jahren um rund 20 Milliarden Euro € auf 112,2 Mrd. Euro erhöht. Das ist eine Zunahme um fast 22 Prozent. Diese Verschuldung des Landes unter Rot-Grün in nur drei Jahren erfolgte in einer Zeit, in der sich das Land nicht in einer globalen Finanz- und Wirtschaftskrise befand wie heute.

Bei Regierungsübernahme 2005 betrug die Nettoneuverschuldung 6,7 Milliarden Euro. Bis 2008 hat diese Landesregierung die Neuverschuldung schrittweise auf 1,1 Milliarden Euro zurückgeführt; gleichzeitig wurde eine Rücklage von rund 1,3 Milliarden Euro gebildet (Risikovorsorge WestLB und Finanzmarkstabilisierung).

Seit dem letzten Quartal 2008 hat der weltweite Konjunktureinbruch auch Deutschland erreicht und die deutsche Volkswirtschaft in die größte Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik gestürzt. Die Rezession bildet sich auch im Landeshaushalt ab. Die Nettoneuverschuldung steigt drastisch an, weil es ökonomisch kontraproduktiv ist, gegen die Krise anzusparen. Sie liegt im laufenden Jahr bei rund 5,9 Milliarden und steigt in 2010 auf bis zu 6,6 Milliarden Euro an.

In der Folge steigt auch der Schuldenstand des Landes. Er steigt bis Ende 2009 auf etwa 122 bis 123 Milliarden Euro an. In 2010 kommen noch einmal rund 6,6 Milliarden Euro neue Schulden hinzu. Der Schuldenstand wächst dann auf rund 129 Milliarden Euro an.

Die wenigen Zahlen machen deutlich: Die auf dem Haushalt ruhenden Zinslasten werden dramatisch zunehmen. Derzeit wird dies noch kompensiert durch ein niedriges Zinsniveau. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis das Zinsniveau im nächsten Wirtschaftsaufschwung ansteigt und die Haushaltsspielräume reduziert. Der Teil der Steuereinnahmen, der zur Finanzierung des Zinsdienstes verwendet werden muss, die sog. Zins-Steuer-Quote, wird weiter wachsen. Sie liegt derzeit bei rund 12,3 Prozent. Jeder achte Steuer-Euro wird damit bereits heute für den Zinsdienst verwendet. Dieses Geld steht für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung.

Wenn das Land seine künftigen Handlungsmöglichkeiten nicht vollständig aufgeben will, muss mit dem Ende der Krise die Haushaltskonsolidierung wieder stärker in den Vordergrund rücken. Jeder Euro, den wir in den kommenden Jahren unverhältnismäßig ausgeben, geht zu Lasten der nachfolgenden Generationen und ihrer Chancen. Das Verbot der strukturellen Verschuldung ist das entscheidende Instrument für die unverzichtbare Haushaltskonsolidierung.

Notwendige Übergangsregelung

Vielleicht fragen sich einige, warum die Umsetzung in der Landesverfassung schon jetzt erfolgen soll. Schließlich lässt das Grundgesetz den Ländern noch bis 2020 hierzu Zeit.

Darauf gebe ich Ihnen eine klare Antwort:
Mit der Haushaltskonsolidierung darf nicht erst 2020 begonnen werden, wenn das Verbot der strukturellen Verschuldung durch das Grundgesetz nach Ablauf des Übergangszeitraums in NRW unmittelbar gilt. Wir sind heute gefordert. Wir müssen heute die Weichen dafür stellen, dass das Gebot der Nullverschuldung in 2020 auch tatsächlich erfüllt wird.

Mit dieser Auffassung stehe ich nicht allein da. Der Sachverständigenrat hat sein jüngstes Gutachten vom 13. November 2009 unter die Überschrift gestellt: „Die Zukunft nicht verspielen“. Er ist der Ansicht, dass – bei aller Kritik im Detail – die Reaktion der Politik auf die Krise richtig war.

Grundsätzlich sind sich aber auch alle Wirtschaftssachverständigen darin einig, dass eine unkontrolliert wachsende Staatsverschuldung fatale Risiken mit sich bringt. Solide öffentliche Finanzen seien die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein weiteres Ausufern der staatlichen Neuverschuldung bedeute

  • eine Lastenverschiebung auf spätere Generationen und
  • gefährde die Handlungsspielräume der Finanzpolitik, die sich durch die demographische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten ohnehin verengen werden (Sachverständigenrat, S. 9 f.).
  • schwerwiegende Folgen für die langfristigen Zinsen, die Stabilität im Euro-Raum und damit für die Geldpo-litik der EZB werden prognostiziert(Stark) und schließ-lich
  • in der längeren Frist ein geringeres Wirtschafts¬wachs¬tum (Sachverständigenrat, S. 9 f., und Stark).

Derzeitige Situation

Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg war richtig und ist auch für das nächste Jahr richtig. Ohne die von Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Konjunkturprogramme zur Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und zur Stabilisierung der Finanzmärkte wäre die Wirtschaftskrise verschärft worden.

Nach dem dramatischen Einbruch der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr 2008/2009 hat sich die konjunkturelle Situation zur Jahresmitte stabilisiert. Die leicht positiven Signale für das kommende Jahr 2010 geben jedoch noch keinen Anlas zur Euphorie. Die Unsicherheiten sind derzeit noch enorm und von einem selbsttragenden Aufschwung kann noch keine Rede sein. Vor diesem Hintergrund gilt es, das wirtschaftliche Wachstum zu stärken und alles für einen selbsttragenden Aufschwung zu tun, um schneller durch die Krise zu kommen. In diesem Sinne steht auch der Haushaltsentwurf 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen in Übereinstimmung mit den Forderungen der Wirtschaftssachverständigen. Sie warnen vor einer zu frühen Haushaltskonsolidierung, weil sie die wirtschaftliche Erholung ersticken würde.

Die Wirtschaftssachverständigen gehen davon aus, dass 2011 der richtige Zeitpunkt sei, um aus den Konjunkturprogrammen auszusteigen und mit der Konsolidierung zu beginnen. Sie fordern deshalb klare Signale der Politik, ihren Konsolidierungswillen zu bekräftigen und zur Haushaltskonsolidierung zurückzukehren.
Mit dem Gesetzentwurf gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung ein solch klares Signal. Die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung ist ein Zeichen dafür, dass die Landesregierung

  • die grundgesetzlich in Art. 109 Abs. 3 GG verankerte Schuldenbremse ohne Wenn und Aber akzeptiert und
  • die langfristige Tragfähigkeit des Landeshaushalts verbessern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung staatlicher Aufgaben sichern will.

Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit! Nur über eine Konsolidierung des Landeshaushalts wird es möglich,

  • finanzielle Spielräume für Bildung, Innovation und so-zialen Ausgleich zu schaffen,
  • unsere Kinder und Enkel nur insoweit vorzubelasten, wie sie dies auch tatsächlich tragen können,
  • bei Märkten und Wirtschaft das Vertrauen in die Lei¬stungsfähigkeit des Staates zu sichern und
  • zusätzliches Wirtschaftswachstum zu generieren.

Umsetzung in den nächsten Jahren

Zur Konsolidierung des Haushalts stehen grundsätzlich mehrere Wege offen:

  1. Stärkung der Einnahmenseite durch wirtschaftliches Wachstum,
  2. Stärkung der Einnahmenseite durch gesetzgeberische Maßnahmen (Steuererhöhungen),
  3. Senkung von Ausgaben.

Die Landesregierung wird vor allem den ersten Weg verfolgen. Zum einen erlaubt es dieser Weg, schneller durch die Krise zu kommen und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Zum andern wird sich auch die haushalterische Situation aufgrund steigender Einnahmen verbessern, wenn es gelingt, die Wachstumskräfte des Landes zu entfesseln.

Die Wege zwei und drei sind in der derzeit immer noch wenig stabilen wirtschaftlichen Situation nicht möglich. Es gilt vielmehr, zur Konjunkturstabilisierung die expansive Fiskalpolitik auch im nächsten Jahr beizubehalten. Das ist kein Widerspruch zum Konsolidierungsziel, denn über eine beschleunigte Erholung der Wirtschaft wird man schneller zur Haushaltskonsolidierung zurückkehren können. Also alles zu seiner Zeit!

Im Laufe des nächsten Jahres wird man sich dann weitere Gedanken machen müssen, ob und ggf. wie die Haushaltskonsolidierung beschleunigt werden kann. Dies muss im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung geschehen. Deshalb macht es derzeit ökonomisch auch keinen Sinn, sich auf eine beschleunigte Konsolidierung ab 2011 festzulegen oder sich auf einzelne Konsolidierungsmaßnahmen zu fokussieren. Dezidierte Ankündigungen der Landesregierung zur Stärkung der Einnahmenseite oder zur Senkung der Gesamtausgaben wären konjunkturpolitisch kontraproduktiv. Von Konsumenten und Unternehmen würden sie gleichermaßen antizipiert und könnten entsprechend negative Folgen für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage haben.

Nordrhein-Westfalen wird bis spätestens 2020 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Kredite vorlegen. Am Konsolidierungswillen der Landesregierung besteht kein Zweifel. Das zeigt dieser Gesetzentwurf zur Übernahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung. Auch an den Konsolidierungsfähigkeiten besteht kein Zweifel. Bereits zwischen 2006 und 2008 ist es der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen gemeinsam gelungen, die Neuverschuldung von 6,6 Milliarden. Euro (2005) in nur drei Jahren auf 1,1 Milliarden. Euro (2008) zu reduzieren. Dabei wurde zudem verstärkt in politische Schwerpunkte investiert. Gleichzeitig wurden 2008 noch Rücklagen gebildet in Höhe von rd. 1,3 Mrd. Euro. Ohne diese Rücklagenbildung hätten wir bereits 2008 einen Haushaltsüberschuss erzielt.

Eine konsequente Konsolidierungspolitik, die die Steuereinnahmeansätze nicht zu hoch, die Ausgabenansätze nicht zu niedrig kalkuliert und nicht erwartete, disponible Steuermehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung nutzt, wird auf der Basis einer wachstumsorientierten Politik auch in den kommenden Jahren Erfolge zeigen. Es gibt deshalb überhaupt keinen Grund daran zu zweifeln, dass es der Landesregierung gelingen wird, den Landeshaushalt auszugleichen. Wenn es der Landesregierung in nur drei Jahren gelingt, den Haushalt faktisch zu konsolidieren, dann wird ihr dieses Vorhaben erst Recht in den mehr als zehn Jahren bis 2020 gelingen. Konsolidierung ist kein Hexenwerk, Konsolidierung ist machbar.

Ein Satz zu den Kommunen: Ich lese heute von der Angst der Kommunen, dass das Land wegen der Schuldenbremse zu ihren Lasten werde sparen müssen. Dazu ist folgendes zu sagen: Hier wird ein Popanz aufgebaut. Bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz bindet die Länder. Die Landesregierung hat klar erklärt, dass sie zur Konsolidierung des Haushalts in erster Linie eine Wachstumsstrategie verfolgt. Von den wachstumsbedingten Mehreinnahmen werden auch die Kommunen profitieren. Im Übrigen werden wir die Finanzprobleme mit den Kommunen gemeinsam diskutieren und auch zu gemeinsamen Lösungen kommen.

Schluss

Ich lade Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, daher hier und heute ein, den mit diesem Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung gemeinsam mit uns zu gehen. Unabhängig von den sonstigen politischen Differenzen sind sich alle Beteiligten über die überragende Bedeutung der Haushaltskonsolidierung einig. Dies ist auch durch das Abstimmungs-verhalten im Bund eindruckvoll dokumentiert worden. Ihre Partei, Frau Kraft, hat damals der Änderung des Grundgesetzes ebenfalls zugestimmt. Und was Herr Steinbrück im Bund gemacht hat, kann doch für Nord-rhein-Westfalen so falsch nicht sein.

Wir sollten daher in der Lage sein, diesen Gesetzentwurf mit einer breiten Mehrheit auszustatten. Ich bitte daher nachdrücklich um Ihre Zustimmung.

 

Vielen Dank.